Lange, lange, habe ich mit mir gerungen, die Geschichte öffentlich zu machen. Denn wenn ich eines nicht will, so ist es Leute zu animieren allenfalls schwerverletzte Wildtiere von der Strasse aufzusammeln und unnötig länger leiden zu lassen. Bei Wildtier-Unfällen ist IMMER die Polizei zu verständigen, die den entsprechenden Wildhüter aufbieten kann. Aber... ja, es gibt ein ABER und zwar ein Grosses: Wenn der Jagdaufseher ausrückt und nicht bemüht ist, seinen Job ordentlich zu machen, dann kann genau das geschehen, was dieses Fuchsmädchen und ich erlebt haben. Warum ich es jetzt doch öffentlich mache, hat auch mit dem Jagdgesetz zu tun, über das wir am kommenden Wochenende abstimmen. Im neuen Gesetz sind meiner Meinung nach bedrohte Wildtierarten (allen voran der Feldhase, für den mein Herz ganz besonders schlägt) viel zu wenig geschützt und selbst Treibjagden werden weiterhin zugelassen. Es nützt den Tieren wenig, wenn Politiker in ihren Wahlkampf-Diskussionen meinen, Jagdverbände könnten bedrohte Tierarten, wie eben den Feldhasen, selbst unter Schutz stellen, indem sie beschliessen, diesen vorübergehend nicht zu jagen (so gesagt von Lorenz Hess, Nationalrat und selbst Jäger). Denn wenn es gesetzlich nicht verankert ist, ist der Willkür mal wieder Tür und Tor geöffnet und das Tier eben nicht geschützt. In dieser Diskussion wurde auch behauptet, dass es kein Ziel der Jägerschaft sei, alles totzuschiessen. Das mag bestimmt für einige Jäger gelten, aber nicht für die beiden, mit denen es das Füchslein und ich zu tun hatten.
Und das ist passiert:
Am Freitag nach Auffahrt war ich am Morgen mit meinem Auto unterwegs, als ich auf der gegenüberliegenden Fahrbahn einen Fuchswelpen auf der Strasse sitzen und verwirrt um sich blicken sah. Im ersten Moment dachte ich auch, dass der Kleine wohl einen Unfall und sich vielleicht die Hinterbeine gebrochen haben könnte. Ich hielt sofort am Strassenrand an, sowie auch eine weitere Autofahrerin. Während wir ausstiegen, kam auch der vermeintliche Unfalllenker zurück. Er meinte zu uns, er habe zuerst eine Stelle zum Wenden finden müssen. Ich zweifle dies jetzt mal nicht an. Er ermahnte uns von dem Füchslein wegzubleiben, er sei der Sohn eines Jägers und wisse, dass man Jungtiere nicht berühren dürfe, sonst würde es die Mutter nicht mehr annehmen. Da ich mein eigenes Handy nicht dabei hatte, meinte ich, er solle doch am besten gleich den Notruf anrufen, die würden den Wildhüter aufbieten. Doch das tat der Lenker nicht, stattdessen rief er seinen Vater an und ich konnte hören, wie er immer wieder sagte: "Nein, ich kann das nicht tun. Ich kann es nicht kaputt machen." Die Wortwahl hat mich persönlich sehr erstaunt, geht es hier doch nicht um eine Sache, sondern um ein Lebewesen. Aber egal, während er telefonierte, stand das Füchslein auf und ging ohne Hinken und ohne sichtbare Verletzung ins hohe Gras, um sich vor uns zu verstecken. Als der Mann endlich sein Telefonat beendet hatte, bat ich ihn erneut endlich die Tel.- Nr. 117 anzurufen, was er dann auch tat. Leider konnte die zweite Zeugin wegen eines Termins nicht länger warten. Aber sie gab mir eine Hundedecke, für den Fall, dass man das Füchslein später zum Tierarzt bringen müsste. Ich solle ja darauf achten, dass der Fuchs nicht erschossen würde. Hmm.., habe ich gedacht, warum erschiessen? Der Fuchs war immerhin selbst von der Strasse gelaufen und nirgendwo war Blut zu sehen.
Während wir also auf den Wildhüter warteten, fragte ich den Lenker, ob er denn das Füchslein wirklich erwischt hätte. Er meinte, sich nicht sicher zu sein. Auf alle Fälle sei er nicht drüber gefahren und er hätte noch versucht auszuweichen. Aber ein Rumpeln hätte er nicht gespürt/gehört, allerdings sei das Tier ja auch klein. Für mich klang es immer mehr danach, dass das Füchslein vermutlich einfach Glück gehabt hatte. Eine halbe Stunde nach dem Anruf kam ein Auto angefahren. Einer der Jäger stieg gleich mit dem Gewehr aus, der zweite parkte zunächste den Wagen. Natürlich habe ich sofort vehement gefordert, dass die Knarre weggesteckt werde und man zuerst mal kläre, ob dem Tier überhaupt was fehle. Die Antwort war, dass kein Tierarzt sich den Fuchs anschauen würde. Was ich denn überhaupt mit dem Tier wolle?
Ähm, also ausstopfen oder über mein Bett hängen bestimmt nicht. Auch wenn ich sicherlich etwas lauter geworden bin, blieb ich in der Wortwahl höflich und habe den beiden stattdessen berichtet, was ich gesehen hatte. Mein Anliegen war es, dass jemand sich den Fuchs anschaute, bevor ein Entscheid getroffen wurde, den man nicht rückgängig machen konnte. Der Ältere der beiden Jagdaufseher wollte wissen, ob ich denn die Unfalllenkerin wäre. Als ich das verneinte, versuchte er mich wegzuschicken. Da outete ich mich als Tierschützerin, die jetzt genau hinschauen werde, was denn mit dem Tier geschehe. Vermutlich fürchteten die beiden, dass ich zur Presse gehen würde, daher zückte der eine Jagdaufseher sein Handy und ging etwas von uns weg. Später überreichte er mir das Handy und ich war verbunden mit dem Polizisten der Verkehrsleitzentrale. Auch ihm erzählte ich, was ich gesehen hatte und dass ich einfach möchte, dass sich jemand das Füchslein anschaut. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich das Füchslein schon zu einem Tierarzt bringen könnte. Daraufhin meinte der Polizist, dass die Jägerschaft in diesem Fall nun abziehen werde und der Fuchs nun mein Problem wäre. Für mich war das zu diesem Zeitpunkt völlig in Ordnung. Ich bat anschliessend den Jäger um sein Handy, damit ich einen Tierarzt anrufen könne. Doch der verweigerte mir die Hilfe. Wortwörtlich sagte er: "Ich mache für den Fuchs keinen Finger mehr krumm. Das ist jetzt Ihr Problem. Die Kosten müssen Sie dann auch selbst tragen." Das war nun wirklich meine kleinste Sorge.
Ein sehr netter DHL-Fahrer hielt schliesslich an und half mir mit seinem Handy eine Tierarztpraxis zu verständigen (Danke nochmal für Ihre spontane Hilfe, falls Sie dies hier lesen sollten). Von der Praxishelferin erfuhr ich, dass man keine Wildtiere behandeln und daher auch nicht ausrücken würde. Das erstaunte mich doch sehr, da ich ja schon Igel und Vögel vorbeigebracht und nie eine solche Antwort erhalten hatte. Nun musste ich mich beeilen, da ich dachte, die Jäger würden sich wirklich vom Acker machen. Da ich nicht weiter wusste, wollte ich mit ihnen noch mal das Gespräch suchen, um eine Lösung zu finden. Doch ich bekam nur folgende höhnische Antwort zu hören: "Das ist mir egal. Wie gesagt, ich mache hier keinen Finger mehr krumm. Jetzt müssen sie selber schauen." Er meinte noch, ich würde mich mit der Gesetzeslage nicht auskennen. Aber statt mich darüber aufzuklären, liess er mich lieber ins Messer laufen.
Es blieb mir folglich nichts anderes übrig, als den kleinen Fuchs in die Hundedecke zu wickeln und in meinen Wagen zu packen. Bei einer weiteren Tierarztpraxis bekam ich dieselbe Antwort, wie von jener zuvor am Telefon. Hier wurde mir klar, dass es anscheinend wirklich Bestimmungen gab, welche den Tierärzten verbot zu helfen - im Nachhinein erfuhr ich, dass Tierärzte Wildtiere behandeln dürfen, sofern sie über eine entsprechende Bewilligung verfügen. Dass ich aber etwas Illegales mache, war mir nicht bewusst, zumal mir die Verkehrsleitzentrale ja gesagt hatte, ich solle mich um den Fuchs kümmern.
In der Tierarztpraxis lieh man mir eine vernünftige Transportbox und ich durfte ein Telefonat führen. Beim Umsetzen in die Box, schaute die Tierärztin dennoch kurz ins Maul des Füchsleins und stellte fest, dass die Schleimhäute gut durchblutet waren, was gegen innere Verletzungen spreche. Auch prüfte sie kurz die Beinchen und stellte auf den ersten Blick keine Brüche fest. Wäre der Welpe tatsächlich verletzt gewesen, hätte ich ihn gleich von der Ärztin einschläfern lassen. Leiden sollte das Füchslein auf keinen Fall.
Durch eine Tierhilfsorganisation bekam ich eine Nummer von jemanden vermittelt, der Erfahrung hat mit Füchsen und wo ich den Welpen hinbringen konnte. Auch wären dort ein Jäger und eine Tierärztin zur Hilfe zur Verfügung gestanden. Doch Fakt ist, dass das Fuchsmädchen bereits nach drei Stunden seine erste Maus verdrückt hatte. Auch Kot und Urin waren ohne Blut und in Ordnung. Der Kleinen fehlte glücklicherweise nichts, sie hatte bloss einen Schock erlitten. So konnte ich den Glückspilz mehrere Stunden später wieder in seinem Revier in die Freiheit entlassen.
Weniger Glück war mir vergönnt: Noch am selben Abend hatte ich Besuch von einem Kantonspolizisten, dem Leiter für Tier- und Umweltschutz. Nachdem er sich kurz vorgestellt hatte, wollte er nicht etwa meine Version der Geschichte hören oder mir gar meine Rechte erklären. Nein, mit sowas hat er sich nicht aufgehalten, lieber kam er mit Vorwürfen an, was wir Tierschützer alles falsch machen würden. Wir würden die Leiden unserer eigenen Haustiere unnötige verlängern, indem wir die Tierärzte bequatschen Behandlungen vorzunehmen, einfach weil wir nicht loslassen könnten. Wir würden angefahrene Rehe aus dem Kanton Tessin in den Kofferraum packen und ins Tierspital Zürich fahren. Was das mit dem Füchslein und mir zu tun hatte, musste ich wohl nicht verstehen und verleitete mich zu der ketzerischen Frage, ob er denn Jäger sei.Wie sich herausstellte, ist er nicht nur das, sondern auch gleich Jagdaufseher der Nachbargemeinde von dem Jagdaufseher, der aufgeboten worden war. Mein Handeln wäre strafbar gewesen und ich hätte eine Anzeige zu erwarten. Bereits da hatte ich ihn gebeten bei der angekündigten Einvernahme einen anderen Beamten einzusetzen, da sowohl er wie auch ich voreingenommen wären und kein vernünftiges Gespräch zu stande kommen würde. Spannend fand ich auch, dass der Polizist meinte, es könne sich bei dem Füchslein unmöglich um einen Fuchswelpen aus diesem Jahr gehandelt habe. Wie er das denn wissen wolle, wo weder er noch einer seiner Kollegen vor Ort gewesen sei, wollte ich daraufhin wissen. Das befand er dann doch als eher unglücklich. Sein Unwissen bestätigt nur meine Aussage, dass die Jäger sich den Fuchs noch nicht mal angeschaut hatten, ansonsten hätten sie wohl korrekt rapportiert.
Fast zwei Monate später erhielt ich vom Statthalteramt einen Strafbefehl für Fr. 200.-- plus Fr. 250.-- Schreibgebühr oder alternativ 2 Tage Haft. Angeblich hätte ich mir den Fuchs vorsätzlich angeeignet und den Jagdbetrieb gestört. Es wäre mir zuzumuten gewesen, den Fuchs vom Strassenrand aus zu beobachten, um festzustellen, ob er verletzt gewesen wäre oder nicht. Das Ereignis fand aber an einer Schnellstrasse statt, an der mit 80kmh die Autos vorbeisausten... unnötig zu sagen, dass für den Jungfuchs das Risiko wirklich noch angefahren zu werden, gross gewesen wäre. Zudem, wenn es mir zuzumuten gewesen wäre, dann wohl doch auch der Jagdaufsicht, deren Job es eigentlich gewesen wäre, sich um das Tierwohl zu kümmern. Auch wäre es fahrlässig gewesen, das Fuchsmädel ohne Klärung ihres Zustands zurückzulassen, denn wäre sie wirklich verletzt gewesen, hätte sie so unnötig leiden müssen. Interessanterweise bestreitet niemand, dass der Fuchs unverletzt wieder in die Freiheit entlassen werden konnte, aber vermutlich muss ich bestraft werden, weil ich auf den Zehen der Jagdaufseher herumgetrampelt und ihr Ehrgefühl verletzt habe. Böses Mädchen.
Mit Hilfe eines Juristen habe ich gegen diesen Strafbefehl Einsprache eingelegt, unterstützt wurden wir dabei von namhaften schweizerischen Tierorganisationen. Noch warten wir auf den Entscheid des Statthalters.
Mit diesem Müsterchen zementieren die Jäger einmal mehr das Vorurteil, dass sie abschiessen, was ihnen vor die Flinte kommt. Schade, dass sie hier nicht mal die Gelegenheit genutzt haben, das vorzuleben was sie sich doch angeblich auf die Fahne geschrieben haben: Die Hege und Pflege der Wildtiere. Für die beiden Jagdaufseher schien nur ein toter Fuchs, ein guter Fuchs zu sein. Geärgert hat mich auch, dass sie sich mit mir als Tierschützerin überfordert sahen, aber später feige eine Anzeige einreichten, obwohl eigentlich sie ihren Job als Wildhüter nicht ordentlich ausgeführt haben. So etwas ist doch einfach nur "gschämig". Und genau wegen solcher Jäger gehört ein kräftiges NEIN in die Urne resp. das Abstimmungskuvert. Das Gesetz bietet zu wenige Schutz für zu viele bedrohte Tierarten.
Danke für eure Unterstützung und lasst uns gemeinsam für die Tiere das Gesetz versenken.
Für das Fuchsmädchen hoffe ich, dass sie schon bald zu einem solch schönen Fuchs heranwächst, wie jener, der uns mal in unserem Garten besucht hat:
Alles Liebe
Alex
